Die vollständigen Ergebnisse der Auktionssaison zum zehnjährigen Jubiläum finden Sie hier.

Vorgehen des Holzeinkaufs bei den Versteigerungen

  1. Registrierung – eine vorhergehende Registrierung ist nicht notwendig, jeder Interessent wird an jedem Tag der Veranstaltung der Versteigerung am Ort des Stattfindens registriert
  2. Preisschätzung des Holzes – jedem Interessent steht der Versteigerungskatalog zur Verfügung (an den Tagen des Stattfindens der Versteigerung mit Bedienung erhält er einen physisch ausgedruckten Katalog, an den sonstigen Tagen kann er online in der Sektion Aktuelles heruntergeladen werden) und in diesen füllt er die Gebotspreise aus
  3. Abgabe der Gebote – die Abgabe des ausgefüllten Versteigerungskatalogs mit ordnungsgemäß ausgefüllter Zustimmung zur Versteigerungsverordnung und mit Erklärung über die Verbindlichkeit des eingereichten Gebots ist elektronisch per E-Mail und physisch möglich (wir bevorzugen die elektronisch ausgefüllten Kataloge)
  4. Versendung der Ergebnisse sofort nach der Auswertung – die Ergebnisse werden in der Regel noch in der Nacht nach Beendigung der Versteigerung versendet, bei Stücken unter dem Ausrufpreis informieren wir den Interessenten mit dem höchsten Gebot spätestens bis zum nächsten Freitag bis 8:00 Uhr, in dem Fall, wenn der Eigentümer die Stücke unter dem Ausrufpreis nicht verkaufen möchte
  5. Abtransport des versteigerten Holzes – das Holz kann man nach seiner Bezahlung abtransportieren, bei Interesse helfen wir mit der Logistik (siehe Preisliste der Verladung)

Neuigkeiten für die Versteigerungssaison 2025/26

Qualitätskennzeichnung der Sortimente

WIR WEISEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS DIE VERÖFFENTLICHUNG DER SORTIMENTE AUSSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG EINER MÖGLICHST HOHEN QUALITÄT DER AUKTIONEN UND DER FESTLEGUNG VON AUSRUFEPREISEN ZUM SCHUTZ DER EIGENTÜMER DIENT. JEDOCH IST JEDER BIETER FÜR DIE PREISFESTLEGUNG VERANTWORTLICH UND ES KANN IN KEINEM FALL EINE REKLAMATION GEGEN DEN AUKTIONATOR ODER DEN EIGENTÜMER GELTEND GEMACHT WERDEN!

Wir halten uns an die aktuellen empfohlenen Regeln für die Messung und Sortierung von Holz in der Tschechischen Republik. Zur Vereinfachung der Bewertung und in Übereinstimmung mit moderner Forstsoftware werden die Qualitäten neu wie folgt angegeben:

I = 1 (Resonanzschnitte, Schnitte für die Herstellung von geschnittenem Furnier und andere Spezialschnitte)

II = 2 (Schnitte für die Herstellung von Schälfurnier und andere Spezialschnitte)

III.A = A (Holz erster Güteklasse, frisch, gesund und gerade Stämme fast ohne Äste und andere Mängel oder mit kleinen Mängeln)

III.B = B (frisches Holz gewöhnlicher bis erster Güteklasse, gesunde Stämme ohne Auswüchse und Astgruppen)

III.C = C (Holz von gewöhnlicher bis minderwertiger Qualität, Mängel, die die natürlichen Eigenschaften des Holzes nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig)

III.D = D (Holz, das für die Sägeverarbeitung geeignet ist und aufgrund seiner Mängel nicht in die Qualitätsklassen A, B, C eingestuft werden kann)

Kombiniertes Sortiment, durchschnittliches Sortiment

Die Praxis hat uns gezeigt, dass es schade ist, wenn wir die Qualität der Ausschnitte „durchschnittlich“ bewerten (z. B.: 1. Beispiel – 50 % Qualität 1 (I), 50 % C und wir geben ihm A – oder 2. Beispiel – 25 % 1, 25 % A, 50 % D – wir mitteln es zu B oder C), dass der Bieter nicht weiß, dass es auch die Qualität 1 oder umgekehrt D gibt. Wir führen eine Lösung ein, die den kombinierten Ausschnitt enthält = KOMBINIERTER SORTIMENT. Gleichzeitig bleibt jedoch insbesondere für die Zwecke der Festlegung von Startpreisen und der Bewertung das SORTIMENT – DURCHSCHNITT bestehen, das aus dem kombinierten Durchschnitt immer im Falle der Gleichheit in Richtung der schlechteren Qualität berechnet wird – siehe Tabelle: